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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursangebote der IGB-Gesundheit – Wewer & Kowolik GbR.

Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Kursangebot erfolgt schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax), telefonisch oder unter Verwendung eines Online-Anmeldeformulars auf unserer Website igb-gesundheit.de. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung des Kurses schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Verbraucher*innen haben bei Fernabsatzverträgen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Für Verträge mit Unternehmen (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.

Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für den Kurs ist nach Aufforderung, üblicherweise innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung, an den Veranstalter zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Soll die Vergütungsleistung von Dritten (z.B. Unfallversicherungsträger) erbracht werden, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bestehen, bis der Dritte die Zahlung an den Veranstalter geleistet hat. Bei Vereinbarung einer Rechnungsstellung ist diese, falls nicht anders vereinbart, 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Inhouse-Kurse gelten die zuvor in der Auftragsbestätigung vereinbarten Abrechnungsbedingungen. Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisung. Bei öffentlichen Kursen sind auch Bar- und Kartenzahlungen möglich. Skonto-Regelungen bestehen nicht.

Zahlungsverzug

Für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Öffentliche Kurse

An einer Veranstaltung sollen mindestens 12 (maximal 20) Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher Zusatzvereinbarung mit dem Veranstalter. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer*innen werden in einem solchen Fall kurzfristig informiert.

Kündigung / Rücktritt der/des Beauftragenden

Der/Die Auftraggeberin kann, falls nicht anders vereinbart, ohne Angabe von Gründen bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief) beim Veranstalter. Die Erklärung muss bis 18:00 Uhr am Rücktrittstag eingegangen sein. Bei Kursen mit Meldestichtag gilt dieser als letzter Tag der Rücktrittsmöglichkeit. Bleiben Teilnehmerinnen ohne Rücktrittserklärung fern, wird das volle Entgelt fällig.

Sonderregelungen bei unvorhersehbaren Umständen

Im Falle unvorhersehbarer Umstände (z.B. Krankheit, Unfall) kann eine Sonderregelung getroffen werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Dies liegt im Ermessen des Veranstalters.

Absagen durch den Veranstalter

Bereits vom Beauftragenden oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Änderungen

Ein Wechsel der Dozierenden sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmerinnen bzw. den/die Auftraggeberin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts.
Der Veranstalter ist befugt, mit der Erfüllung der übernommenen Kursverpflichtungen Dritte zu beauftragen, sofern es nicht übergeordneten Vorschriften (z.B. Vorgaben der Unfallversicherungsträger) widerspricht. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber*in und dem Dritten zustande. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Leistungen Dritter.

Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

Preise

Es gelten die jeweils aktuell veröffentlichten oder vereinbarten Preise des Veranstalters.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; in diesem Fall haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung wird dem/der Auftraggebenden auf Verlangen gegen eine Gebühr von 15,00 € eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Veranstaltung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Originalbescheinigung nachträglich wiedergefunden wird.

Datenspeicherung

Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und genutzt, die zum Zwecke der Organisation und Durchführung des Kurses notwendig sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Stand: September 2024

Unsere Mission

IGB steht für interprofessionelle Gesundheitsbildung und genau das ist unser Plan. Wir möchten verschiedene Bereiche in der Notfallversorgung näher zusammen bringen.

Aktuell bieten wir Schulungen für Ersthelfer und Personen mit einem Beruf des Gesundheitswesen an. Dabei geht es immer darum, Erstmaßnahmen interessant und praxisnah zu vermitteln.

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